leichte vierrädriges Kraftfahrzeuge

leichte vierrädriges Kraftfahrzeuge
Beschreibung
Allgemein
Unsere leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge von Aixam und unser Krankenfahrstuhl Charly sind umweltfreundlich, leicht bedienbar und sicher. Gerade weil unsere Fahrzeuge so formschön sind, werden Sie leicht mit Personenkraftfahrzeugen der Typenklasse M1 gleichgesetzt. Vieles ist auch gleich oder ähnlich, trotzdem gibt es natürlich auch Unterschiede, die in der Natur der Sache liegen. In Deutschland sind leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge noch nicht so bekannt, wie in anderen Ländern. Diese Information soll Sie dabei unterstützen, das Produkt richtig einzuordnen. Die Kategorien L6eBP (Aixam, Minauto, eAixam) und L6eBU (D-Truck, E-Truck) sind europäisch geprüft und für den Straßenverkehr über eine Konformitätsbescheinigung (europäische Betriebserlaubnis) für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Das Seniorenelektrofahrzeug Charly hat eine deutsche Betriebserlaubnis und ist über einen TÜV-Musterbericht national genehmigt.
Zulassungsfreiheit
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge von Aixam sind zulassungsfrei.
Somit entfallen Zulassungskosten, die KFZ-Steuer, TÜV-Gebühren, Abgastestgebühren und die Plakettenpflicht für Umweltzonen (https://aixam.de/info/zulassung-und-versicherung/).
Der Krankenfahrstuhl Charly ist ebenfalls zulassungs- und steuerfrei. Es besteht auch die Möglichkeit, zulassungsfreie Fahrzeuge freiwillig zuzulassen.
Versicherung
Unsere Fahrzeuge können mit einem Versicherungskennzeichen haftpflicht- teil- und vollkaskoversichert werden.
Fahrerlaubnis
Für leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge bedarf es mindestens der Fahrerlaubnis Klasse AM (einfacher Zweiradführerschein), der bundesweit ab 15 Jahren erworben werden kann. (https://aixam.de/info/fuehrerschein/).
Führer unseres motorisierten Krankenfahrstuhls Charly benötigen keine Fahrerlaubnis, auch nicht eine s.g. Prüfbescheinigung für Mofas



