Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den EUROBIKE AWARD.
Teilnahmebedingungen
Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus der Bike- und Ecomobility-Branche, wie beispielsweise Hersteller*innen, Händler*innen, Start-Ups und Designer*innen – unabhängig von Größe und Alter des Unternehmens.
Auch Unternehmen außerhalb der Bike- und Ecomobility-Branche können teilnehmen, sofern ihre Produkte für die Branche relevant sind.
Was muss ich als Start-Up beachten?
Start-Ups nehmen zu vergünstigten Konditionen teil. Hierfür muss das Start-Up-Formular ausgefüllt werden. Dies kann vor oder nach der Registrierung erfolgen.
Die Firmengründung darf dabei nicht länger als drei Jahre zurückliegen (Stichtag ist der 27. April 2026).
Kann ich mich für den Award anmelden, obwohl ich noch keine Standzusage erhalten habe?
Ja, die Anmeldung ist bereits möglich.
Die Angaben zur Hallen- und Standnummer sowie zur Kundennummer können später nachgereicht werden, um von unseren vergünstigten Konditionen als Aussteller*in zu profitieren.
Einreichung
Was kann eingereicht werden?
Der Award würdigt nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen sowie innovative Konzepte und Lösungen.
Auch testfähige Prototypen können eingereicht werden, sofern diese entsprechend gekennzeichnet sind.
Einreichungen sind in den folgenden zehn Kategorien möglich:
1. Fahrräder - Alle Arten von Fahrrädern ohne E-Antriebssystem
2. E-Bikes - Alle Arten von Fahrrädern mit E-Antriebssystem
3. Leichtelektrofahrzeuge Kleinkraftrad
- L1e Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug,
- L6e Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug
- L2e Dreirädriges Kleinkraftrad
- L3e Zweirädriges Kraftrad
- L4e Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen
- L5e Dreirädriges Kraftfahrzeug
- L7e Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug
4. Elektrokleinstfahrzeuge - E-Scooter, Segways, Elektroskateboards, Monowheels, Onewheels, Hoverboards, Hovershoes/E-Skates, etc.
5. Komponenten - Lenker, Bremsen, Zahnräder, Kurbelarme, Pedale, Dynamos, Rahmen, Bereifung, Gabeln, Sattel, elektrische Komponenten, etc.
6. Zubehör - Geschwindigkeitsmesser, Wasserflaschen, Klingeln, Pumpen, Griffe, Taschen, Lichter, Schlösser, Schutzbleche, Werkzeug, etc.
7. Bekleidung und Accessoires - Hosen, Trikots, Jacken, Unterwäsche, Schuhe, Helme, Handschuhe, Brillen, Rucksäcke, usw.
8. Digitale Lösungen - Apps, Konzepte, Kampagnen, Sharing-Konzepte, etc.
9. Mobilitätslösungen und -infrastruktur - Smart Facilities, Stadtmobiliar, Straßenausstatter, Flotten- und Fuhrparklösungen, Micro Hubs, Mobility on Demand, Konzepte etc.
10. Adventure-Equipment – Zelte, Schlafsäcke, Isomatten, Campingkocher, Geschirr & Besteck
Wie soll ich vorgehen, wenn das Produkt nicht eindeutig einer Kategorie zugeordnet werden kann?
Sollte die Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie schwierig sein und mehrere Optionen in Frage kommen, bitten wir darum, die Bewerbung zunächst einer Kategorie zuzuweisen, da eine Zuordnung zu mehreren Kategorien nicht möglich ist.
Die Jury behält sich das Recht vor, die Kategorie bei Bedarf nachträglich anzupassen.
Kann ich mehr als ein Produkt einreichen?
Ja, es ist möglich, mehrere Produkte einzureichen.
Jede Einreichung erfordert jedoch eine separate Registrierung und es wird für jede Einreichung eine Teilnahmegebühr fällig, da jedes Produkt einem eigenen Bewertungsprozess unterzogen wird.
Wie können Kooperations- oder Partnerschaftsprojekte eingereicht werden?
Für die Einreichung eines gemeinsamen Projekts müssen während des Anmeldeprozesses die Namen aller beteiligten Partner (z. B. Hersteller oder Designer) angegeben werden. Zusätzlich können Partnerschaften in den erforderlichen Unterlagen (z. B. einem PDF mit allen relevanten Informationen) dokumentiert werden.
Wie erfolgt die Einreichung der Dokumente?
Im Rahmen des Anmeldeprozesses müssen zunächst eine Produktbeschreibung in Textform sowie drei bis fünf digitale Bilder hochgeladen werden.
Nach der Einreichung erfolgt eine kurze Prüfung, und es wird eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link versendet, über den die Produktpräsentation hochgeladen werden kann.
Dabei ist zu beachten, dass die bereitgestellten Produktbeschreibungen und Informationen auch für die Ausstellung und in den Medien verwendet werden.
Alle Unterlagen müssen bis spätestens 17. April 2026 vollständig eingereicht werden.
Sowohl die Produktbeschreibung als auch die Produktpräsentation sollten eine klare und prägnante Darstellung des Produkts bieten, die alle wichtigen Informationen enthält, ohne dabei zu ausführlich zu werden.
Wie sollte die Produktpräsentation aussehen?
Diese Präsentation dient als ergänzende Grundlage für die Bewertung und sollte zusätzliche Informationen zur Produktbeschreibung liefern.
Punkte, die dabei berücksichtigt werden sollten:
- Was ist die Idee hinter dem Produkt?
- Was zeichnet es aus?
- Darstellung zum Design oder zur Funktionalität (je nach Fokus).
- Falls der Fokus auf Nachhaltigkeit liegt, müssen entsprechende Informationen beigefügt werden.
Wie wird mit vertraulichen Informationen umgegangen?
Vertrauliche Informationen werden nicht nach außen weitergegeben, insbesondere wenn es sich um Produkte handelt, die sich noch in der Entwicklung befinden.
Auf Wunsch des einreichenden Unternehmens kann zudem ein Non-Disclosure Agreement (NDA) erstellt werden, um die Vertraulichkeit weiter zu gewährleisten.
Fristen und Zeitrahmen
Bis wann müssen Produkte eingeschickt werden?
Nach bestandener Vorjury muss das Produkt zwischen dem 4. Mai und spätestens 15. Mai 2026 eingeschickt werden.
Weitere Details werden nach der ersten Jurysitzung mitgeteilt. Die Versandkosten übernimmt das einreichende Unternehmen.
Wann werde ich informiert, ob ich einen Award gewonnen habe?
Die Information erfolgt wenige Tage nach der Jurysitzung, die vom 20.- 21. Mai 2026 stattfindet.
Bei der Preisverleihung wird bekannt gegeben, ob der Gold-, Start-Up- oder Green Award verliehen wird.
Versand und Logistik
Was passiert mit meinem Produkt, nachdem ich es eingesendet habe?
Wird dein Produkt ausgezeichnet, bleibt es bis zur Messe Ende Juni in Frankfurt und wird für die Präsentation vorbereitet.
Der Standbauer übernimmt die Aufbereitung für die Ausstellung.
Wird das Produkt nicht ausgezeichnet, muss es innerhalb einer vorgegebenen Frist abgeholt werden. Detaillierte Informationen hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Wer trägt die Versandkosten?
Die Versandkosten für die Einsendung sowie für den Rückversand sind vom einreichenden Unternehmen zu tragen.